Neueingestellte und tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen können nun bis zum 42. Lebensjahr verbeamtet werden. Kindererziehungszeiten etc. können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Neueingestellte und tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen können nun bis zum 42. Lebensjahr verbeamtet werden. Kindererziehungszeiten etc. können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.