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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir helfen Euch gern bei Fragen und Problemen. Unser Service ist kostenlos, kompetent und absolut vertraulich. Wir sind erfahren in langjähriger Schul- und Personalratsarbeit.
Wenn Ihr links auf Mitglieder klickt, werdet Ihr feststellen, dass jede Schule im Regierungsbezirk Düsseldorf eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner hat. Diese Kolleginnen und Kollegen betreuen Euch vor Ort und haben zu diesem Zweck auch ihre private Telefonnummer angegeben. So sind sie leichter für Euch erreichbar.
Unterstützung bei Versetzungsanträgen
Kollegen, die im laufenden Versetzungsverfahren die Unterstützung des Personalrates wünschen, können sich noch bis spätestens 15.12.2024 mit Zusendung des Versetzungsantrages an uns wenden.
Neues Personalrats-Info
Neu Im Download-Bereich:
- MPT-Kräfte - Übersicht zur Eingruppierung
Neues im Bereich Schulsolzialarbeit
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2 (vorher 3 Jahre)
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3 (vorher 4 Jahre)
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
Ebenfalls an den "normalen Tarifvertrag" angepasst wurde die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung. Für sozialpädagogische Fachkräfte gilt jetzt auch §16 (2) Satz 3 wie z.B. bei den tarifbeschäftigten Lehrern.
In den "SonderregeIn für die Beschäftigten in Sozial- und Erziehungsdiensten" (§ 52 Nr. 3 TV-L) werden die Ziffern 2 und 3 gestrichen.
Professionsübergreifende Veränderungswünsche
Pädagogische Fachkräfte können sich in der Regel wie Lehrkräfte versetzten lassen. Manche entwickeln dabei den Wunsch, das Einsatzfeld zu ändern, z.B. kann ein*e Schulsozialarbeiter*in den Wunsch haben, als MPT Fachkraft zu arbeiten. Oder eine MPT-Fachkraft mit Studium möchte als Sozialpädagoge*in der Schuleingangsphase tätig werden.
Solche professionsübergreifenden Versetzungswünsche, die nicht unbedingt mit einem Ortswechsel, sondern mit einem Wechsel des Tätigkeitsfeldes verbunden sind, sind an die Bezirksregierung zu richten.
Dort erfolgt eine individuelle Beratung hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation, des Arbeitsvertrags mit Vertragsänderung/Vertragsauflösung, der Stufenzuordnung, der Arbeitszeit, der Urlaubsregelung. Diese Punkte können je nach bisher ausgeübter Tätigkeit und zukünftig auszuübender Tätigkeit unterschiedlich ausfallen. Letztendlich handelt es sich nicht um eine Versetzung, sondern um einen neuen Arbeitsvertrag bzw. einen Änderungsvertrag.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Richtig antworten
Wenn du ein Angebot für ein BEM durch die Bezirksregierung bekommst, so kannst du ihm zustimmen, es ablehnen oder ankreuzen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist. Wenn es für dich zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist, dann empfehlen wir dir anzugeben, wie es für dich weitergeht und reagiere trotzdem fristgerecht. Wichtige Gründe für eine Verschiebung des BEM können sein: Therapie, deren Erfolg noch abgewartet werden soll (nicht länger als 6 Monate) oder ausstehende Reha, stufenweise Wiedereingliederung in 2-3 Monaten (Nachweis beilegen). Wenn du kommentarlos ein BEM zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich hältst oder ablehnst, dann kann die Bezirksregierung – wegen fehlender Perspektive- deine Dienst-/Arbeitsfähigkeit durch den Amtsarzt (Beamte) oder einen Arbeitsmediziner (Tarifbeschäftigte) untersuchen lassen.
Im Zweifelsfall kontaktiere vor der Antwort deinen zuständigen Schulbetreuer aus dem Personalrat. Viele Infos rund um das BEM findest du in unserem Download-Bereich.