Die im November 2024 in Umlauf gebrachte Rundverfügung „Vereinbarkeit von Beruf und Familie - Handreichung für die Umsetzung an Schulen der Bezirksregierung Düsseldorf“ wurde entgegen der Behauptung nicht unter Mitwirkung der Personalräte aller Schulformen erstellt.
Diese Verfügung setzt keine durch die Lehrerkonferenz beschlossenen Teilzeitkonzepte etc. außer Kraft, da es sich nicht um einen Erlass des MSB handelt.
Sollten Schulleitungen, die in der Lehrerkonferenz verabschiedeten Konzepte in Frage stellen, so wendet euch bitte an uns als Personalrat.