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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir helfen Euch gern bei Fragen und Problemen. Unser Service ist kostenlos, kompetent und absolut vertraulich. Wir sind erfahren in langjähriger Schul- und Personalratsarbeit.
Wenn Ihr links auf Mitglieder klickt, werdet Ihr feststellen, dass jede Schule im Regierungsbezirk Düsseldorf eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner hat. Diese Kolleginnen und Kollegen betreuen Euch vor Ort und haben zu diesem Zweck auch ihre private Telefonnummer angegeben. So sind sie leichter für Euch erreichbar.
Einladung zur Personalversammlung 2024
Neue SBV Infos
Die Schwerbehindertenvertretung hat im Downloadbereich zur Schwerbehinderung eine aktualisierte Fassung der "Richtlinie zum SGB IX im Öffentlichen Dienst NRW" sowie einen überarbeiteten Flyer für Lehramtsanwärter*innen und Lehrkräfte in Ausbildung eingestellt.
neue Personalrats-Infos
In unserem Download-Bereich findet Ihr folgende Änderungen:
- Im Bereich "Mutterschutz, Elternzeit, Kinder" ist das Info "Freistellung bei Erkrankung eines Kindes" aktualisiert worden.
- Neu ist im Tarif-Bereich das Info zu den im neuen Tarifvertrag ausgehandelten Inflationsausgleichszahlungen.
- Das überarbeitete Info zur Mehrarbeit und Vertretungsunterricht findet sich im im Bereich "Arbeitszeit, Mehrarbeit und Teilzeit"
Neues Info: Begrenzte Dienstfähigkeit
Professionsübergreifende Veränderungswünsche
Pädagogische Fachkräfte können sich in der Regel wie Lehrkräfte versetzten lassen. Manche entwickeln dabei den Wunsch, das Einsatzfeld zu ändern, z.B. kann ein*e Schulsozialarbeiter*in den Wunsch haben, als MPT Fachkraft zu arbeiten. Oder eine MPT-Fachkraft mit Studium möchte als Sozialpädagoge*in der Schuleingangsphase tätig werden.
Solche professionsübergreifenden Versetzungswünsche, die nicht unbedingt mit einem Ortswechsel, sondern mit einem Wechsel des Tätigkeitsfeldes verbunden sind, sind an die Bezirksregierung zu richten.
Dort erfolgt eine individuelle Beratung hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation, des Arbeitsvertrags mit Vertragsänderung/Vertragsauflösung, der Stufenzuordnung, der Arbeitszeit, der Urlaubsregelung. Diese Punkte können je nach bisher ausgeübter Tätigkeit und zukünftig auszuübender Tätigkeit unterschiedlich ausfallen. Letztendlich handelt es sich nicht um eine Versetzung, sondern um einen neuen Arbeitsvertrag bzw. einen Änderungsvertrag.