Wenn du ein Angebot für ein BEM durch die Bezirksregierung bekommst, so kannst du ihm zustimmen, es ablehnen oder ankreuzen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist. Wenn es für dich zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist, dann empfehlen wir dir anzugeben, wie es für dich weitergeht und reagiere trotzdem fristgerecht. Wichtige Gründe für eine Verschiebung des BEM können sein: Therapie, deren Erfolg noch abgewartet werden soll (nicht länger als 6 Monate) oder ausstehende Reha, stufenweise Wiedereingliederung in 2-3 Monaten (Nachweis beilegen). Wenn du kommentarlos ein BEM zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich hältst oder ablehnst, dann kann die Bezirksregierung – wegen fehlender Perspektive- deine Dienst-/Arbeitsfähigkeit durch den Amtsarzt (Beamte) oder einen Arbeitsmediziner (Tarifbeschäftigte) untersuchen lassen.

​​​​​​​Im Zweifelsfall kontaktiere vor der Antwort deinen zuständigen Schulbetreuer aus dem Personalrat. Viele Infos rund um das BEM findest du in unserem Download-Bereich.