Pädagogische Fachkräfte können sich in der Regel wie Lehrkräfte versetzten lassen. Manche entwickeln dabei den Wunsch, das Einsatzfeld zu ändern, z.B. kann ein*e Schulsozialarbeiter*in den Wunsch haben, als MPT Fachkraft zu arbeiten. Oder eine MPT-Fachkraft mit Studium möchte als Sozialpädagoge*in der Schuleingangsphase tätig werden.

Solche professionsübergreifenden Versetzungswünsche, die nicht unbedingt mit einem Ortswechsel, sondern mit einem Wechsel des Tätigkeitsfeldes verbunden sind, sind an die Bezirksregierung zu richten.

Dort erfolgt eine individuelle Beratung hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation, des Arbeitsvertrags mit Vertragsänderung/Vertragsauflösung, der Stufenzuordnung, der Arbeitszeit, der Urlaubsregelung. Diese Punkte können je nach bisher ausgeübter Tätigkeit und zukünftig auszuübender Tätigkeit unterschiedlich ausfallen. Letztendlich handelt es sich nicht um eine Versetzung, sondern um einen neuen Arbeitsvertrag bzw. einen Änderungsvertrag.