Zum kommenden Schuljahr wird es im Regierungsbezirk Düsseldorf wieder zu Abordnungen der Sonderpädagog*innen in unseren Schulformen kommen.

Als Personalrat sind wir gemäß LPVG §72 zu beteiligen, wenn die Abordnung über das laufende Halbjahr hinausgeht. Unser Personalrat hat Kriterien zur dienstlichen Abordnung aufgestellt. Diese sollen dazu beitragen, das Verfahren der Abordnung in den Schulen transparent und möglichst sozialverträglich zu gestalten.

Das Personalratsinfo mit diesen Kriterien schicken wir Euch nach einer Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zu.