Die Personalräte werden von den Beschäftigten - also von den Kolleginnen und Kollegen unserer Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf - alle vier Jahre gewählt. Sie vertreten deren Interessen bei der Schulaufsichtsbehörde. Alle Befugnisse, Verfahren und Abläufe sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) geregelt.

 

Die Personalräte...

  • wachen darüber, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden (keine unterschiedliche Behandlung wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder ihres Geschlechts)
  • schützen die Vereinigungsfreiheit der Kolleginnen und Kollegen
  • beantragen allgemeine Maßnahmen zum Nutzen der Kolleginnen und Kollegen; wachen darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen usw. zugunsten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden
  • vertreten die Anregungen, Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Dienststellenleiter (Schulamt, Bezirksregierung, Ministerium)
  • kümmern sich um Schwerbehinderte und andere Schutzbedürftige,
  • sind bei Vorbereitung der Entwürfe von Organisations-, Bewertungs-, Stellen- und Stellenbesetzungsplänen sowie vor Kündigung in der Probezeit, bei außerordentlicher Kündigung und Aufhebungs- und Beendigungsverträgen zu hören
  • schließen Dienstvereinbarungen ab
  • sind zuständig für Arbeitsschutz und Unfallverhütung

 

Der Mitbestimmung der Personalräte unterliegen u. a.:

  • Einstellung, Anstellung, Beförderung, Laufbahnwechsel
  • Eingruppierung, Höhergruppierung, Versetzung, Probezeitverlängerung
  • Umsetzung, Abordnungen, die das Schuljahresende überschreiten,
  • Entlassung, ordentliche Kündigung, vorzeitige Zurruhesetzung, Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit, amtsärztliche Untersuchungen
  • Versagung einer Nebentätigkeit, Zuweisung und Kündigung von Dienstwohnungen
  • Fortbildungsveranstaltungen
  • Personalfragebogen, Beurteilungsrichtlinien
  • Einführung neuer Technologien, Datenschutz
  • Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung, Arbeitszeitänderungen
  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Beschäftigte
 
Wie unser Personalrat in die Struktur der Mitbestimmung eingebunden ist, zeigt folgendes Schema: