Personalrat Gesamtschule

Personalrat

  • Aktuelles
  • Aufgaben
  • Mitglieder
  • Büro
  • unsere Schulen

Schwerpunkte

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beamtenrecht
  • Lehrerrat
  • Schwerbehinderung
  • Tarifrecht

Downloads

  • allgemeine Infos
  • Lehrerrat
  • Schwerbehinderung

zur Seite

  • Start
  • Impressum
  • Datenschutz

Aufsicht beim Distanzunterricht

Bezugnehmend auf die zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß § 52 Schulgesetz (VO zum Distanzunterricht) vom 2.Oktober 2020 von Dr. Ludger Schrapper nimmt der Personalrat Gesamtschule, Sekundarschule und Primusschule wie folgt Stellung:
 
Der Personalrat konstatiert, dass jede Unterrichtsstunde, in der eine Lehrkraft in Präsenz eine andere ersetzt, grundsätzlich den Einsatz pädagogisch-didaktischer Kompetenzen verlangt. Deshalb hat sie als Vertretungsunterricht zu gelten und ist als solcher abzurechnen.
 
Der Sachverhalt wird durch den HPR juristisch geprüft.

Überlastungsanzeigen - Verfahren und Unterstützung durch den PR

Wie läuft das Verfahren ab, nachdem ich eine Überlastungsanzeige gestellt habe?
Welche Unterstützung erfahre ich durch den Personalrat?

Die Antworten auf diese Fragen haben wir in einem Informationsblatt dargestellt.

=> Überlastungsanzeigen - Verfahrensablauf und Unterstützung durch den Personalrat

Abordnung von Sonderpädagog*innen

Zum kommenden Schuljahr wird es im Regierungsbezirk Düsseldorf wieder zu Abordnungen der Sonderpädagog*innen in unseren Schulformen kommen.

Als Personalrat sind wir gemäß LPVG §72 zu beteiligen, wenn die Abordnung über das laufende Halbjahr hinausgeht. Unser Personalrat hat Kriterien zur dienstlichen Abordnung aufgestellt. Diese sollen dazu beitragen, das Verfahren der Abordnung in den Schulen transparent und möglichst sozialverträglich zu gestalten.

Das Personalratsinfo mit diesen Kriterien schicken wir Euch nach einer Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. gerne zu.  

Sie haben eine Familie und möchten wohnortnah arbeiten?

Nach acht Monaten Elternzeit hat man das Recht, an eine wohnortnahe Schule zurückzukehren.

Lesen Sie weiter unter: Downloads - allgemeine Infos - Elternzeit / Elterngeld - FAQ

 

Sprech:Zeit 24/7

Für alle Lehrkräfte öffentlicher Schulen in NRW steht durch das Angebot „Sprech:ZEIT 24/7“ rund um die Uhr an jedem Tag eine telefonische psychosoziale Beratung durch Experten des BAD zur Verfügung, die von den Lehrkräften jederzeit vertraulich und anonym genutzt werden kann.

Die Telefonnummer lautet 0800/0007715.

BASS online frei verfügbar

Die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS) des Landes Nordrhein-Westfalen steht allen Interessierten ab sofort frei zugänglich online zur Verfügung. (https://bass.schul-welt.de/) Eine Anmeldung mit Nutzerkennung ist nicht mehr erforderlich. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt per E-Mail zu abonnieren.

Page 3 of 3

  • 1
  • 2
  • 3