Veränderung der Besoldung der Lehrkräfte
Die Landesregierung hat beschlossen, dass die A12-Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I zukünftig A13 erhalten sollen. Das Gesetz hierzu befindet sich zur Zeit in der Erarbeitungsphase. (Verabschiedungsphase)
Der Angleich soll in fünf Schritten, bis 2026 erfolgen. Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten die betreffenden Lehrkräfte eine Zulage. Die Erstauszahlung hierzu soll zu Beginn des Jahres 2023 durchgeführt werden. Weitere Erhöhungen sollen jeweils zum 1. August durchgeführt werden.
Die vergleichbar tarifbeschäftigten Lehrkräfte sollen ebenfalls tarifrechtlich angeglichen werden, auch hier ist ein Zulagensystem vorgesehen.
Details sind unterdessen auf der Homepage des Landes veröffentlicht: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/merkblatt_tarifbeschaeftigte_221214.pdf
Weiteres, beispielsweise was aus beförderten Lehrkräften wird, hat das Ministerium noch nicht bekannt gegeben.
Einsatz und Aufgabenbereiche von MPT-Kräften
Seit 2018 sind Fachkräfte der Multiprofessionellen Teams (MPT) im Gemeinsamen Lernen unterstützend bei der Erziehung, im Unterricht und in der Beratung an Gesamt-, Sekundar- und PRIMUS-Schulen tätig. Auf Grundlage des Erlasses vom 05.05.2021 und des Änderungserlasses vom 12.10.2021 zum Einsatz der MPT-Fachkräfte fand am 24.01.2022 eine Dienstbesprechung der Bezirksregierung mit den Schulleitungen statt.
Ein neuer Info-Flyer zum Einsatz und zu den Aufgabenbereichen von MPT-Kräften kann im Downloadbereich unter allgemeine Infos abgerufen werden.
An COVID-19 erkrankt? Dienstunfall Corona-Infektion
Unter bestimmten Umständen kann eine Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt werden.
Lesen Sie dazu einige Infos unter dem Schwerpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz!
Auch der Ergänzende Fragebogen zur Anzeige einer Erkrankung an COVID-19 vom Ministerium für Finanzen des Landes NRW ist interessant. Sie finden ihn in den Downloads.
Überlastungsanzeigen - Verfahren und Unterstützung durch den PR
Die Antworten auf diese Fragen haben wir in einem Informationsblatt dargestellt.
=> Überlastungsanzeigen - Verfahrensablauf und Unterstützung durch den Personalrat
Abordnung von Sonderpädagog*innen
Zum kommenden Schuljahr wird es im Regierungsbezirk Düsseldorf wieder zu Abordnungen der Sonderpädagog*innen in unseren Schulformen kommen.
Als Personalrat sind wir gemäß LPVG §72 zu beteiligen, wenn die Abordnung über das laufende Halbjahr hinausgeht. Unser Personalrat hat Kriterien zur dienstlichen Abordnung aufgestellt. Diese sollen dazu beitragen, das Verfahren der Abordnung in den Schulen transparent und möglichst sozialverträglich zu gestalten.
Das Personalratsinfo mit diesen Kriterien schicken wir Euch nach einer Mail an
Sie haben eine Familie und möchten wohnortnah arbeiten?
Nach acht Monaten Elternzeit hat man das Recht, an eine wohnortnahe Schule zurückzukehren.
Lesen Sie weiter unter: Downloads - allgemeine Infos - Elternzeit / Elterngeld - FAQ