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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir helfen Euch gern bei Fragen und Problemen. Unser Service ist kostenlos, kompetent und absolut vertraulich. Wir sind erfahren in langjähriger Schul- und Personalratsarbeit.
Wenn Ihr links auf Mitglieder klickt, werdet Ihr feststellen, dass jede Schule im Regierungsbezirk Düsseldorf eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner hat. Diese Kolleginnen und Kollegen betreuen Euch vor Ort und haben zu diesem Zweck auch ihre private Telefonnummer angegeben. So sind sie leichter für Euch erreichbar.
Save the Date !!! Personalversammlung am 1.10.2025 !!!
Weitere Infos folgen nach den Sommerferien.
Handreichung "Vereinbarkeit von Beruf und Familie"
Die im November 2024 in Umlauf gebrachte Rundverfügung „Vereinbarkeit von Beruf und Familie - Handreichung für die Umsetzung an Schulen der Bezirksregierung Düsseldorf“ wurde entgegen der Behauptung nicht unter Mitwirkung der Personalräte aller Schulformen erstellt.
Diese Verfügung setzt keine durch die Lehrerkonferenz beschlossenen Teilzeitkonzepte etc. außer Kraft, da es sich nicht um einen Erlass des MSB handelt.
Sollten Schulleitungen, die in der Lehrerkonferenz verabschiedeten Konzepte in Frage stellen, so wendet euch bitte an uns als Personalrat.
Neues Personalrats-Info
Neu Im Download-Bereich:
- MPT-Kräfte - Info über Einsatz und Aufgabenbereiche
Neues im Bereich Schulsozialarbeit
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2 (vorher 3 Jahre)
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3 (vorher 4 Jahre)
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
Ebenfalls an den "normalen Tarifvertrag" angepasst wurde die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung. Für sozialpädagogische Fachkräfte gilt jetzt auch §16 (2) Satz 3 wie z.B. bei den tarifbeschäftigten Lehrern.
In den "SonderregeIn für die Beschäftigten in Sozial- und Erziehungsdiensten" (§ 52 Nr. 3 TV-L) werden die Ziffern 2 und 3 gestrichen.
Professionsübergreifende Veränderungswünsche
Pädagogische Fachkräfte können sich in der Regel wie Lehrkräfte versetzten lassen. Manche entwickeln dabei den Wunsch, das Einsatzfeld zu ändern, z.B. kann ein*e Schulsozialarbeiter*in den Wunsch haben, als MPT Fachkraft zu arbeiten. Oder eine MPT-Fachkraft mit Studium möchte als Sozialpädagoge*in der Schuleingangsphase tätig werden.
Solche professionsübergreifenden Versetzungswünsche, die nicht unbedingt mit einem Ortswechsel, sondern mit einem Wechsel des Tätigkeitsfeldes verbunden sind, sind an die Bezirksregierung zu richten.
Dort erfolgt eine individuelle Beratung hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation, des Arbeitsvertrags mit Vertragsänderung/Vertragsauflösung, der Stufenzuordnung, der Arbeitszeit, der Urlaubsregelung. Diese Punkte können je nach bisher ausgeübter Tätigkeit und zukünftig auszuübender Tätigkeit unterschiedlich ausfallen. Letztendlich handelt es sich nicht um eine Versetzung, sondern um einen neuen Arbeitsvertrag bzw. einen Änderungsvertrag.