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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir helfen Euch gern bei Fragen und Problemen. Unser Service ist kostenlos, kompetent und absolut vertraulich. Wir sind erfahren in langjähriger Schul- und Personalratsarbeit.
Wenn Ihr links auf Mitglieder klickt, werdet Ihr feststellen, dass jede Schule im Regierungsbezirk Düsseldorf eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner hat. Diese Kolleginnen und Kollegen betreuen Euch vor Ort und haben zu diesem Zweck auch ihre private Telefonnummer angegeben. So sind sie leichter für Euch erreichbar.
Save the date: Personalversammlung am 06.10.2027
Die nächste Personalversammlung findet am 06.10.2027 statt.
Versetzung - Unterstützung durch den PR
Alle Kolleg*innen, die sich im kommenden Versetzungsverfahren Unterstützung durch den Personalrat wünschen, können sich bis zum 14.12.2026 an das für ihre Schule zuständige Personalratsmitglied wenden. Die Kontaktdaten sowie die Zuordnung zu den Schulen, sind unter „Mitglieder“ im Menü „Personalrat“ zu finden.
Wie überprüfen Tarifbeschäftigte ihr Entgelt nach der Anpassung der Lehrkräftebesoldung?
2023 hat das Landesparlament beschlossen, das Eingangsamt für Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I bis zum August 2026 auf die Besoldungsgruppe A13 anzuheben. Damit erhalten viele Tarifbeschäftigte eine neue Entgeltgruppe mit einer neuen Einstufung. In diesem Umstellungsprozess können Fehler entstehen. Die Verantwortung für die Überprüfung der Richtigkeit des Entgelts liegt bei den Beschäftigten.
Ein Info-Flyer, der Unterstützung bei der Überprüfung leistet, ist jetzt im Downloadbereich zu finden.
Anpassung der Lehrkräftebesoldung zum 01.08.2026 (Tarifbeschäftigte)
2023 hat das Landesparlament beschlossen, das Eingangsamt für Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I bis 2026 auf die Besoldungsgruppe A13 anzuheben. Dies hat auch Auswirkung auf die Gehälter im Tarifbereich. Ein neues Info hierzu ist in unserem Downloadbereich zu finden.
Professionsübergreifende Veränderungswünsche
Pädagogische Fachkräfte können sich in der Regel wie Lehrkräfte versetzten lassen. Manche entwickeln dabei den Wunsch, das Einsatzfeld zu ändern, z.B. kann ein*e Schulsozialarbeiter*in den Wunsch haben, als MPT Fachkraft zu arbeiten. Oder eine MPT-Fachkraft mit Studium möchte als Sozialpädagoge*in der Schuleingangsphase tätig werden.
Solche professionsübergreifenden Versetzungswünsche, die nicht unbedingt mit einem Ortswechsel, sondern mit einem Wechsel des Tätigkeitsfeldes verbunden sind, sind an die Bezirksregierung zu richten.
Dort erfolgt eine individuelle Beratung hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation, des Arbeitsvertrags mit Vertragsänderung/Vertragsauflösung, der Stufenzuordnung, der Arbeitszeit, der Urlaubsregelung. Diese Punkte können je nach bisher ausgeübter Tätigkeit und zukünftig auszuübender Tätigkeit unterschiedlich ausfallen. Letztendlich handelt es sich nicht um eine Versetzung, sondern um einen neuen Arbeitsvertrag bzw. einen Änderungsvertrag.