Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Richtig antworten
Wenn du ein Angebot für ein BEM durch die Bezirksregierung bekommst, so kannst du ihm zustimmen, es ablehnen oder ankreuzen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist. Wenn es für dich zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist, dann empfehlen wir dir anzugeben, wie es für dich weitergeht und reagiere trotzdem fristgerecht. Wichtige Gründe für eine Verschiebung des BEM können sein: Therapie, deren Erfolg noch abgewartet werden soll (nicht länger als 6 Monate) oder ausstehende Reha, stufenweise Wiedereingliederung in 2-3 Monaten (Nachweis beilegen). Wenn du kommentarlos ein BEM zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich hältst oder ablehnst, dann kann die Bezirksregierung – wegen fehlender Perspektive- deine Dienst-/Arbeitsfähigkeit durch den Amtsarzt (Beamte) oder einen Arbeitsmediziner (Tarifbeschäftigte) untersuchen lassen.
Im Zweifelsfall kontaktiere vor der Antwort deinen zuständigen Schulbetreuer aus dem Personalrat. Viele Infos rund um das BEM findest du in unserem Download-Bereich.
Veränderung der Besoldung der Lehrkräfte
Die Landesregierung hat beschlossen, dass die A12-Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I zukünftig A13 erhalten sollen. Das Gesetz hierzu befindet sich zur Zeit in der Erarbeitungsphase. (Verabschiedungsphase)
Der Angleich soll in fünf Schritten, bis 2026 erfolgen. Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten die betreffenden Lehrkräfte eine Zulage. Die Erstauszahlung hierzu soll zu Beginn des Jahres 2023 durchgeführt werden. Weitere Erhöhungen sollen jeweils zum 1. August durchgeführt werden.
Die vergleichbar tarifbeschäftigten Lehrkräfte sollen ebenfalls tarifrechtlich angeglichen werden, auch hier ist ein Zulagensystem vorgesehen.
Details sind unterdessen auf der Homepage des Landes veröffentlicht: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/merkblatt_tarifbeschaeftigte_221214.pdf
Weiteres, beispielsweise was aus beförderten Lehrkräften wird, hat das Ministerium noch nicht bekannt gegeben.
Einsatz und Aufgabenbereiche von MPT-Kräften
Seit 2018 sind Fachkräfte der Multiprofessionellen Teams (MPT) im Gemeinsamen Lernen unterstützend bei der Erziehung, im Unterricht und in der Beratung an Gesamt-, Sekundar- und PRIMUS-Schulen tätig. Auf Grundlage des Erlasses vom 05.05.2021 und des Änderungserlasses vom 12.10.2021 zum Einsatz der MPT-Fachkräfte fand am 24.01.2022 eine Dienstbesprechung der Bezirksregierung mit den Schulleitungen statt.
Ein neuer Info-Flyer zum Einsatz und zu den Aufgabenbereichen von MPT-Kräften kann im Downloadbereich unter allgemeine Infos abgerufen werden.
Überlastungsanzeigen - Verfahren und Unterstützung durch den PR
Die Antworten auf diese Fragen haben wir in einem Informationsblatt im Downloadbereich dargestellt.
Abordnung von Sonderpädagog*innen
Zum kommenden Schuljahr wird es im Regierungsbezirk Düsseldorf wieder zu Abordnungen der Sonderpädagog*innen in unseren Schulformen kommen.
Als Personalrat sind wir gemäß LPVG §72 zu beteiligen, wenn die Abordnung über das laufende Halbjahr hinausgeht. Unser Personalrat hat Kriterien zur dienstlichen Abordnung aufgestellt. Diese sollen dazu beitragen, das Verfahren der Abordnung in den Schulen transparent und möglichst sozialverträglich zu gestalten.
Das Personalratsinfo mit diesen Kriterien schicken wir Euch nach einer Mail an
Sie haben eine Familie und möchten wohnortnah arbeiten?
Nach acht Monaten Elternzeit hat man das Recht, an eine wohnortnahe Schule zurückzukehren.
Lesen Sie weiter unter: Downloads - allgemeine Infos - Elternzeit / Elterngeld - FAQ