Die wesentlichen Nachteilsausgleiche
- Begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben (beratende und finanzielle Hilfen an Beschäftigte und Arbeitgeber durch Integrationsfachdienste, Integrationsamt, Sozialversicherungsträger).
- Rücksichten beim Einsatz in der Schule gem. der Richtlinie zur Rehabilitation und Teilhabe (BASS 21-06 Nr. 1)
- Herabsetzung der Altersgrenze für abschlagsfreie Pensionierung oder Rente ab dem 63. Lebensjahr.
- Möglichkeit einer Pensionierung oder Rente mit Abschlägen auf eigenen Antrag frühestens ab dem 60. Lebensjahr
- Besonderer Kündigungsschutz
- Förderung der Beschäftigung durch besondere Pflichten des Arbeitgebers (Benachteiligungsverbot, Prävention).
- Ermäßigung der Pflichtstunden bei Lehrkräften gem. VO zu § 93 Abs. 2 SchulG (BASS 11-11 Nr. 1)
Diese Nachteilsausgleiche verfolgen das Ziel, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.