zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen finden sich im Bundesgesetz des 9. Sozialgesetzbuches (SGB IX). Diese Schrift ist beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)  downzuloaden oder zu bestellen.

Das Land NRW hat Richtlinien zum SGB IX für Landesbedienstete herausgebracht, die 2016 ergänzt wurden. Nachzulesen in der BASS 21-06 Nr. 1. Die Anlage 2 der Richtlinien enthält besondere Hinweise für den Bereich der schwerbehinderten Lehrkräfte.

In den Bezirken Düsseldorf und Köln wurden für den Bereich der Lehrkräfte Inklusionsvereinbarungen zwischen der Dienststelle, den Lehrer-Personalräten und den Schwerbehindertenvertretungen der Schulformen getroffen.

Wichtigste Grundlage für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist das Informations- und Anhörungsrecht gemäß
§ 178 Abs. 2 SGB IX:

Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.

Geschützter Personenkreis

Anzuwenden ist das im Folgenden beschriebene Schwerbehindertenrecht nicht nur bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen. Auch bei behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 30 ist zu prüfen, ob z.B. Maßnahmen gemäß der Richtlinie zum SGB IX in Betracht kommen. Während eines laufenden Anerkennungsverfahrens kann der vorläufige Schutz in Anspruch genommen werden.

SGB IX

Im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) wurden am 1. Juli 2001 das zersplitterte Recht zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sowie das Schwerbehindertenrecht zusammengefasst und weiterentwickelt.
Ziel des Gesetzes ist es, durch besondere Sozialleistungen (Leistungen zur Teilhabe) die Selbstbestimmung behinderter Menschen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Dieses Bundesrecht wurde auf Landes- sowie Bezirksregierungsebene konkretisiert.

Richtlinie zum SGB IX in NRW

Die Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im nordrhein-westfälischen Landesdienst (BASS 21-06 Nr. 1) stellt eine verbindliche Vorschrift dar, sowie eine Arbeits- und Informationsunterlage. Ein dort eingeräumtes Ermessen ist stets großzügig auszuüben.

Handreichungen

Eine stets aktualisierte Zusammenschau verschiedener Rechtsvorschriften zu Themen, die schwerbehinderte Lehrkräfte im Schuldienst betreffen, bieten die Hauptschwerbehindertenvertretungen im Internet auf der Seite des Schulministeriums  à Lehrkräfte à Beratung àLehrkräfte mit Schwerbehinderung.

Die Inklusionsvereinbarung mit der Bezirksregierung Düsseldorf

Die vierte überarbeitete Fassung der „Vereinbarung zur Inklusion von Beschäftigten mit Behinderung im Schulbereich der Bezirksregierung Düsseldorf“ trat am 01.08.2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.07.2027.

Sie konkretisiert die Wege und Maßnahmen zur Inklusion der Beschäftigten, soll deren Arbeitsfähigkeit erhalten und ihre Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen:

  • Den behinderungsgerechten Arbeitseinsatz der Kolleginnen und Kollegen an den einzelnen Schulen zu verbessern,
  • die Verpflichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter oder anderer zuständiger Gesprächsleitungen zu regelmäßigen Einzelgesprächen mit Beschäftigten mit Behinderung (neu: schon ab GdB 20) verbindlich zu gestalten,
  • den Beteiligten Hilfen an die Hand zu geben, die gesetzlichen Vorgaben und die Möglichkeiten der Richtlinien zur Durchführung des SGB IX auszuschöpfen,
  • eine frühzeitige Beratung des geschützten Personenkreises durch Optimierung der Beteiligungsverfahren sicherzustellen,
  • falls innerschulische Unterstützungsmaßnahmen nicht ausreichen, Präventionsgespräche zu veranlassen.

Da das Gespräch einen hohen Stellenwert bei der Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz Schule einnimmt, wurde der Leitfaden zum Jahresgespräch als Hilfestellung zur Vorbereitung der Gesprächspartner weiterentwickelt und überarbeitet.