Was kann die Schwerbehindertenvertretung für mich tun?

Die Schwerbehindertenvertretung

  • vertritt für die jeweilige Schulform die Interessen der Beschäftigten im Schuldienst mit einer Behinderung ab GdB 20.
  • unterstützt Beschäftigte bei Anträgen auf Feststellung ihrer Behinderung bei den zuständigen Behörden.
  • überwacht die Einhaltung aller zugunsten der Beschäftigten mit Behinderung bestehenden Bestimmungen.
  • informiert Beschäftigte mit Behinderung und ihre Vorgesetzten über mögliche Nachteilsausgleiche zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben bzw. zum Erhalt der Dienstfähigkeit.
  • berät und unterstützt bei der Beantragung von Maßnahmen, die den Menschen mit Behinderung dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen.
  • nimmt Anregungen und Beschwerden von Menschen mit Behinderung entgegen und wirkt ggf. durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hin.
  • fördert die Eingliederung von Beschäftigten mit Behinderung in den Schuldienst (z.B. Lehrkräften, Fachkräften für Schulsozialarbeit, Fachkräften in Multiprofessionellen Teams).

Weitere gezielte Informationen finden Sie im Downloadbereich.