Was kann die Schwerbehindertenvertretung für mich tun?
Die Schwerbehindertenvertretung
- vertritt für die jeweilige Schulform die Interessen der Beschäftigten im Schuldienst mit einer Behinderung ab GdB 20.
- unterstützt Beschäftigte bei Anträgen auf Feststellung ihrer Behinderung bei den zuständigen Behörden.
- überwacht die Einhaltung aller zugunsten der Beschäftigten mit Behinderung bestehenden Bestimmungen.
- informiert Beschäftigte mit Behinderung und ihre Vorgesetzten über mögliche Nachteilsausgleiche zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben bzw. zum Erhalt der Dienstfähigkeit.
- berät und unterstützt bei der Beantragung von Maßnahmen, die den Menschen mit Behinderung dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen.
- nimmt Anregungen und Beschwerden von Menschen mit Behinderung entgegen und wirkt ggf. durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hin.
- fördert die Eingliederung von Beschäftigten mit Behinderung in den Schuldienst (z.B. Lehrkräften, Fachkräften für Schulsozialarbeit, Fachkräften in Multiprofessionellen Teams).
Weitere gezielte Informationen finden Sie im Downloadbereich.